(Datum der letzten Aktualisierung: 30. September 2022)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub mit uns organisieren möchten. Dies kann im Rahmen einer Pauschalreise geschehen, einer bloß vermittelten Einzelleistung wie z. B. nur einem Flug oder nur eine Hotelunterbringung, oder auch in Gestalt von verbundenen Reiseleistungen.
Der oder die Verträge über eine Pauschalreise oder bestimmte Reiseleistungen kommen jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbringer einer Einzelleistung zustande. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-, Unterbringungs- oder Beförderungsbedingungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise zu unserer Vermittlungstätigkeit. Das heißt, wir erklären Ihnen, was wir tun, um die von Ihnen gewünschten Verträge mit Reiseveranstaltern oder Leistungserbringer zustande zu bringen.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Vermittlers je nach Art der vermittelten Reiseleistung. Danach ist zu unterscheiden zwischen
Teil A: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen gem. § 651v BGB
Die Vorschriften dieses Teils A über die Reisevermittlung von Pauschalreiseverträgen sind anwendbar, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortlicher Unternehmer für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.
Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z. B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
Teil B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB
Die Vorschriften dieses Teils B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn der Vermittler das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch verbundene Reiseleistungen vermittelt werden.
Teil C: Regelungen bei der Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen oder mehreren Reiseleistungen, die keine verbundenen Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB darstellen.
Die Vorschriften dieses Teils C über die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil einer Pauschalreise noch Teil von verbundenen Reiseleistungen ist. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.
(Datum der letzten Aktualisierung: 30. September 2022)
(Datum der letzten Aktualisierung: 30. September 2022)
Reisebüro Am Kölner Tor GmbH betreibt mit dem Reiseportal https://am-koelner-tor.de/ ein Reiseinformations-, Kommunikations- und Buchungssystem im Internet, das Ihnen Angebote, Informationen und Services rund um das Thema Reisen anbietet. Die folgenden Bedingungen regeln die Nutzung des Reiseportals von Reisebüro Am Kölner Tor GmbH (im Folgenden Betreiber genannt).
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.